Wer immer noch davon ausgeht, dass sich die Medieninkompetenz der etablierten Parteien auf ein paar wenige “Ausnahmen” beschränkt, so sei demjenigen dieser Heise-Artikel als Realitätsabgleich wärmstens ans Herz gelegt.

Die Strafverfolger würden oft auf Hindernisse stoßen, wenn sich Täter Bilddateien “nur” ansehen, heißt es in einer Erläuterung des Beschlusses. Als Tatmerkmal werde derzeit häufig verlangt, dass entsprechendes Material “aktiv” auf einen Rechner heruntergeladen werde.

Da fällt einem ja schon wieder mal gar nichts zu ein, und eigentlich hatte ich da schon keine Lust weiterzulesen. In dem Zusammenhang möchte ich auf den absolut genialen Artikel von Kristian Köhntopp verweisen, “Falscher Planet, Falsches Jahrtausend”. Aber es wird (leider) noch besser:

…dass eine Strafbarkeit derzeit schon dann vorliege, wenn dem Nutzer ein Vorsatz beim Aufruf von Kinderporno-Seiten nachgewiesen werden könne. Hits, die etwa über automatische Weiterleitungen nach dem Klick auf Spam-Mails oder andere Versehen hervorgerufen würden, seien nicht betroffen. Auch ein durch die Umleitung auf die geplante Stopp-Seite erfolgloser vorsätzlicher Versuch, kinderpornographisches Material aufzurufen, erfülle aber die Voraussetzungen des Straftatbestands, meinte Zypries.

Das ist nicht mehr lustig, egal wie man es dreht und wendet. Das ist einfach nur noch arm. Hidden Frames? Prefetching? Achja, wir machen ja nur Symbolpolitik, da können wir auf die Realität leider keine Rücksicht nehmen. Was war noch gleich ein “Browser”?